Widerruf von Autokrediten, Fahrzeugfinanzierungen und Autoleasingverträgen

Seit die Autofirma VW im Umfeld des Dieselskandals in die Schlagzeilenzeilen geraten sind, ist vielen Autofahrern und Verbrauchern bewusst geworden, dass auch große Investitionen, wie z.B. in ein Neufahrzeug unter bestimmten Umständen wieder rückgängig gemacht werden können.

Generell gilt, dass jeder Autobesitzer einer beliebigen Automarke sein Auto unter Verwendung des sogenannten Widerrufsjokers zurückgeben kann, wenn bestimmte Voraussetzungen eines finanzierten Fahrzeugs bzw. eines geleasten Fahrzeugs erfüllt sind.

Was sind nun die Grundlagen für einen Widerruf einer Autofinanzierung?

Bei vielen Geschäften, wie z.B. einer Autofinanzierung bzw. bei Fahrzeugfinanzierungen allgemein steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht gilt in der Regel nur die ersten 14 Tage nach dem das Geschäft getätigt worden ist. Dies bedeutet, innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss des Autokreditvertrages oder des Leasingvertrages für das jeweilige Auto, kann der Kreditvertrag oder Leasingvertrag widerrufen werden.

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Widerruf Fahrzeugfinanzierung

Über dieses Widerrufsrecht muss der Finanzierungskunde, also der Käufer des Fahrzeugs, rechtlich einwandfrei informiert werden. Dies ist in der Regel der Fall, weil die gängigen Autokreditverträgen und Autoleasingverträgen eine Widerrufsbelehrung in schriftlicher Form enthalten. Speziell bei Widerruf von Autokrediten:

Die oben genannte 14 tägige Widerrufsfrist beginnt dann zu laufen, wenn die Widerrufsbelehrung in korrekter Form bei Vertragsabschluss des Autokredites oder des Leasingvertrages übergeben, bzw. unterzeichnet worden ist.

Es gibt nun bei einigen Autobanken und Auto-Leasing Anbietern derzeit die Problemstellung, dass deren Standard Widerrufsbelehrung  fehlerhaft waren oder sind.

Wurde nun bei Abschluss einer Fahrzeugfinanzierung oder eines Fahrzeug Leasingvertrages eine nicht korrekte Widerrufsbelehrung vom Leasingnehmer bzw. Autofinanzierungs-Kunden unterzeichnet, so beginnt die oben erwähnte 14 tägige Frist erst an diesem Tag zu laufen, in dem dieser eine rechtlich korrekte Widerrufsbelehrung unterzeichnen würde bzw. die fehlerhafte durch eine korrekte ausgetauscht würde.
Damit gilt, dass jeder Fahrzeug Käufer oder Leasingnehmer, dessen Finanzierungsverträge auf einer inkorrekten Widerrufsbelehrung passiert, immer noch von seiner 14-tägigen Widerrufsfrist Gebrauch machen kann, da diese gar nicht zum Laufen gekommen ist. Dies kann auch nach Jahren noch der Fall sein. Es gilt deshalb zunächst zu prüfen, ob das jeweils finanzierte Fahrzeug eine korrekte oder inkorrekte Widerrufsbelehrung im Finanzierungsvertrag enthält!

Die Prüfung ob die Widerrufsbelehrung korrekt oder inkorrekt ist, sollte aufgrund der rechtlichen Problemstellungen von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.

Kommt dieser jedoch zu dem Ergebnis, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, so kann jederzeit auch noch nach Monaten oder Jahren vom Finanzierungsvertrag zurückgetreten werden. Ist der jeweilige Autokäufer oder Autofinanzierungskunde Mitglied einer Rechtsschutzversicherung, so wird die anwaltliche Prüfung der Finanzierungsverträge in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Was sind nun die Vorteile bzw. die Nachteile eines Widerrufs der Autofinanzierung

Bei einer Autofinanzierung handelt es sich i.d.R. um ein so genanntes verbundenes Geschäft. Denn es wird die Autofinanzierung bzw. der Autokredit in Gemeinschaft mit dem Abschluss eines Kaufvertrages für das zu Grunde liegende Fahrzeug geschlossen. Diese Kombination bedeutet für den Verbraucher, dass beim Widerruf eines Vertragsteils, also z.B. der Finanzierung auch der Kaufvertrag für das Fahrzeug selbst betroffen ist. Konkret bedeutet dies auch, der Kaufvertrag selbst ist hinfällig, und das Fahrzeug kann damit an den Verkäufer zurückgegeben werden.
Gerade bei einem Fahrzeug, das man schon mehrere 1000 km bewegt hat, kommt dies dem einen oder anderen Autokäufer befremdlich vor. Es ist jedoch so, dass aus rechtlicher Sicht gerade keine Bedenken für die Gerichte bestehen, und auch renommierte Unternehmen, wie z.B. die Stiftung Warentest Autokäufern raten, von ihren Verträgen zurückzutreten, also den Widerrufsjoker zu ziehen, wenn die rechtliche Basis, also eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gegeben ist.

Inzwischen gibt es einige hundert gerichtlich geprüfte Fälle, in denen betroffene Autokäufer ihr Fahrzeug aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zurückgegeben haben.

Die Folgen eines Widerrufs sind

Machen Sie vom Widerrufsjoker Gebrauch, so wird der Autokauf komplett rückabgewickelt. Das Fahrzeug wird zurückgegeben, die bereits bezahlten Raten und die Anzahlung werden vom Verkäufer zurückgezahlt. Von der Rückzahlung wird eine Nutzungsentschädigung abgezogen und es findet eine Zinskorrektur statt. Die Betrachtung der bereits rückabgewickelten Autokäufe zeigt jedoch, dass die von den Gerichten errechnete Nutzungsentschädigung in i.d.R. viel geringer ist, als der Wertverlust des Fahrzeugs den das Fahrzeug in der gleichen Zeit erlitten hätte. Damit bleibt ein erheblich höherer Betrag beim Autokäufer übrig, als würde das Fahrzeug nicht zurückgegeben.
D.h. beim Kauf eines Ersatzfahrzeuges bzw. beim Abschluss eines neuen Leasingvertrages für das Ersatzfahrzeug steht dem Autokäufer ein erheblich höherer Betrag zur Verfügung.

Wurde der alte Finanzierungsvertrag vor dem 13. Juni 2014 geschlossen, so entstehen für den Betroffenen Kunden noch mehr Vorteile:

Denn für diese Verträge gilt, dass nur dann ein Wertersatz bei der Rücklage abgezogen werden kann, wenn der Verbraucher korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, und dies ist gerade bei einer inkorrekten Widerrufsbelehrung nicht der Fall.
Autokäufer, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, haben in der Regel im gesamten Verfahren keine Kosten. Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung, so kann diese noch abgeschlossen werden, da der Rechtsschutzfall erst dann eintritt, wenn sie einen Widerruf erklären.

Welche Autobanken und Autohersteller sind nach unseren Recherchen betroffen?

Folgende Autobanken und Hersteller können fehlerhafte Widerrufsbelehrung ausgestellt haben bzw. sind von Fehlern bereits betroffen gewesen.

  • Volkswagen Bank
  • BMW Bank
  • Audi Bank
  • Seat Bank
  • Skoda Bank
  • Santander Consumer Bank
  • Targobank
  • Fiat Bank
  • Renault Bank
  • Ford Bank
  • Honda Bank
  • Mercedes Benz Bank
  • Nissan Bank
  • MCE Bank für Mitsubishi
  • Opel Bank
  • PSA Bank für Peugeot, Citroen
  • Porsche Financial Services
  • Toyota Kreditbank

Seit dem 11. Juni 2010 ist ein Widerruf möglich, dies gilt generell für alle Autofinanzierung.

Aber natürlich nur auf der Basis, dass die Widerrufsbelehrung auch fehlerhaft ist.
Folgende Autobanken und Hersteller können fehlerhafte Widerrufsbelehrung ausgestellt haben bzw. sind von Fehlern bereits betroffen gewesen.

Es ist jedoch notwendig, dass der einzelne Finanzierungsvertrag rechtlich geprüft wird, man nicht pauschal davon ausgehen kann, dass sämtliche Finanzierungsverträge der vorgenannten Hersteller oder Autobanken davon betroffen sind. Die einwandfreie rechtliche Prüfung kann in der Regel nur ein Rechtsanwalt vornehmen. Er rät nach rechtlicher Prüfung dazu, ob widerrufen werden soll oder nicht, und zusätzlich liegt natürlich die Entscheidung über die Erklärung des Widerrufs beim Kunden. Wird der Widerruf vom Finanzierungspartner oder Vertragspartner nicht anerkannt, so ist letztendlich eine gerichtliche Entscheidung im Einzelfall herbeizuführen.
Welches Automodell gekauft worden ist bzw. geleast oder finanziert worden ist, spielt keine Rolle. Auch spielt es keine Rolle, ob das gekaufte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es ein Dieselfahrzeug ist. Es geht hier lediglich um die Finanzierungsverträge
in den Medien, wurde vom ZDF und auch im Heft Finanztest der Stiftung Warentest bereits mehrfach über den Widerruf von Autoverträgen berichtet. Es bestehen also keine generellen Zweifel, dass der Widerruf von Autofinanzierungen und Leasing Verträge möglich und auch legitim ist. Selbst bei Verträgen, die schon abgeschlossen sind oder der Autokredit bereits getätigt
ist, kann trotzdem ein Widerruf auf Basis einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung durchgeführt werden.

Das schlechte Gewissen beim Widerruf eines Autokredites

Es besteht kein Grund für den Verbraucher bzw. Autokäufer im Falle eines Widerrufs ein schlechtes Gewissen zu haben. Zum einen haben in der Regel weder die Banken und Finanzierungspartner, noch die Autohersteller Skrupel, mit dem einzelnen Kunden in Streitigkeiten, zu treten, wenn diese der Auffassung sind man habe noch Ansprüche gegen den Kunden. Zum anderen ist aus Sicht der Autoverkäufer jeder Verkauf eines weiteren Fahrzeugs ein guter Verkauf. Das heißt, auch wenn sie ein bereits mehrere Jahre gefahrenes Fahrzeug auf Basis Ihres Widerrufsrechts zurückgeben und nahezu den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, so werden sie ja doch ein neues Fahrzeug, wahrscheinlich vom gleichen Hersteller wieder kaufen und der Hersteller selbst bzw. der Autoverkäufer wird dem ihm entstandenen Schaden von seiner eigenen Versicherung erstattet bekommen.

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