Sie haben Fehler in Ihrem Finanzierungsvertrag festgestellt? Dann können Sie ihn widerrufen.
So gut wie alle Banken haben Fehler in ihren Verträgen, dass sich eine Überprüfung lohnt.
Ziehen Sie in Erwägung, die Beratung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben, entstehen Ihnen keine Kosten. Auch wenn Sie keine Versicherung haben, kann es sich bei Darlehen von mehreren tausend EURO trotzdem lohnen, anwaltlichen Rat einzuholen. Weiter besteht die Möglichkeit, sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden. Die Gebühren pro Auftrag liegen in der Regel unter 100 EURO. Widerrufsbelehrungen wurden von Anwälten bereits in über 7000 Fällen geprüft.
Vor dem Widerruf sollten Sie sich um eine Anschlussfinanzierung kümmern, da Sie nach der Kündigung Ihr Darlehen in der Regel innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen müssen. Geben Sie Ihrer neuen Bank die Gründe für die Kündigung des alten Vertrags an, um zu vermeiden, dass sie den neuen Vertrag ablehnt. Wenn Sie schon andere günstige Angebote eingeholt haben, zeigen Sie diese Ihrer neuen Bank. Sie wird oft ein ähnliches Angebot unterbreiten.
Aber auch einige Banken, bei denen Sie den Vertrag mit der fehlerhaften Klausel abgeschlossen haben, bieten nach Hinweis auf die mögliche Kündigung günstigere Konditionen auf diesen an, um Sie als Kunde zu halten. Als kompromissbereite Banken sind unter anderem Sparda Banken, die Berliner Bank, die BB Bank, die SKG, sowie einige Volksbanken und Sparkassen bekannt.
Erklären Sie Ihren Widerruf schriftlich, nachdem sie von einer Bank grünes Licht für eine Anschlussfinanzierung erhalten haben. Erklären Sie darin, dass der Grund der Kündigung sich auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bezieht. Wenn Sie ein Gutachten eines Anwalts oder der Verbraucherzentrale besitzen, fügen Sie dem Anschreiben eine Kopie bei. Es ist gut möglich, dass die Bank Ihren Widerruf trotzdem ablehnt. Dann sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen, der Ihren Anspruch auch vor Gericht versucht durchzusetzen.
Die Paragrafen 357, 346 und 348 des Bürgerlichen Gesetzbuchs legen fest, dass Ihr Darlehen rückabgewickelt wird, wenn Sie einen Fehler in der Widerrufsbelehrung nachweisen können. Nach dem Widerruf haben Sie 30 Tage Zeit, um der Bank nach der Kündigung die komplette Darlehenssumme zuzüglich noch nicht gezahlter Zinsen der Restschuld zu überweisen.