diesel auto los werden

Diesel Auto ohne Wertverlust los werden – so gehts

Momentan ist die Diskussion um den Verbleib der Dieselmotoren sehr heiß. Nicht nur, dass Kunden solche Diesel-Fahrzeche nicht mehr kaufen wollen, auch die Besitzer von Dieselfahrzeugen wollen, die in ihren Garagen stehenden Autos loswerden. Der Grund? Wer möchte denn ein solches Fahrzeug behalten, wenn man bedenkt, dass man es bald nicht einmal in Großstädten fahren darf. Hier mehr zu den möglichen Lösungen und Hintergründen, wie man das Dieselfahrzeug wieder loswird und was hierbei besonders zu berücksichtigen ist.

Dieselfahrzeug auf Kredit erworben? Was nun?

Eine Mehrheit der in den letzten drei Jahren gekauften Autos wurden entweder geleast oder auf Kreditzahlung erworben. Genau hier entsteht für die Autoindustrie der große Haken. Denn, laut der von Ronald Klaus gegründete Interessengemeinschaft widerruf.info, die vor einigen Jahren wegen Immobilienkrediten nach Lösungen und Lücken für die Kunden suchte, gibt es Möglichkeiten zum Rücktritt.
Demnach werden bei Krediten zum Kauf von Neuwagen besonders Privatpersonen über das 14-tägige Rücktrittsrecht geschützt.

https://hd.welt.de/Ratgeber-edition/article167400565/So-werden-Sie-Ihren-Diesel-ohne-Verlust-wieder-los.html

Diese Frist kann allerdings bei fast allen Krediten angefochten werden, weil in der Mehrheit der Bankverträge entweder Fehlinformationen vorhanden sind oder der Kunde nicht ausreichend belehrt wurde (Widerrufsbelehrung im Vertrag), was vom Gesetz vorgesehen ist. Fehlen nämlich einige Hinweise und Belehrungen über die Rückzugsfrist, gilt das als unzureichende Belehrung und ist demnach vor Gericht anfechtbar.
Mehrere Rechtsanwälte geben auf deren Internetseiten an, dass eine große Zahl der Autokredite von diesen Vertragsmängeln betroffen sind.
In der Praxis bedeutet das, dass man auch nach mehreren Jahren den Vertrag auflösen kann, das gezahlte Geld zurückerhalten kann und ggf. sogar das Auto ohne Erstattung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben kann.

Wann wurde der Vertrag unterzeichnet? Das Datum spielt eine große Rolle

Verträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, kann man ggf. auflösen lassen. Auch wichtig, was das Datum betrifft, sind die Verträge, die nach dem 13.06.2010 abgeschlossen wurden, weil die Kunden, die solche Verträge unterzeichnet haben, nicht einmal die Kosten für die gefahrenen Kilometer erstatten müssen.
In der Praxis bedeutet das, hat man beispielsweise einen VW im Jahr 2014 gekauft und 22.500 Euro dafür gezahlt, kann man nach Auflösung des Kredits 11.696,16 Euro, so wie die Anzahlung in Höhe von 6750 zurückkriegen. Bei dem Kreditanbieter bleiben lediglich die Zinsen in Höhe von etwas über 500 Euro.

Nur Privatpersonen haben Vorteile vom Rückziehrecht

Wichtig ist, dass nur Privatkunden das Recht haben aufgrund des Rückzugsjokers ihren Vertrag auflösen zu lassen und so Autos ohne Wertverlust los zu werden. Vor allem Mercedes und BMW werden hier, was Verträge angeht, eine sehr große Lücke aufweisen.
Laut dem Interessenvertreter Ronald Klaus können aber auch Taxiunternehmen und andere Betriebe das Rückzugsrecht nutzen, falls im Falle des unterzeichneten Vertrags Formulare für einen privaten Kreditantrag benutzt wurden.

https://www.test.de/VW-Skoda-Seat-Audi-Lukrative-Rueckgabe-Chance-fuer-Autokaeufer-5165777-0/

Wie eine Rechtsschutzversicherung helfen kann

Selbst verständlich ist es ratsam, wenn der Autokäufer versichert ist. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass man am Ende eines solchen Rechtsstreits nicht auf Kosten sitzen bleibt, die schnell über 10.000 Euro steigen können, sollte der Fall vor Gericht landen.
Wenn man als Privatperson eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte man unbedingt vorher sicherstellen ob Kreditwiderrufsstreitigkeiten aus dem Vertrag ausgeschlossen werden. Der ADAC dagegen übernimmt solche Kosten in der Regel, da es sich hier um eine Versicherung handelt, die lediglich Verkehrsrechtsschutz anbietet.

Mehr Informationen und Regelungen kann man auch bei seinem Versicherungsanbieter anfragen.

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