Weil die Zinsen für KFZ-Finanzierungen in den vergangen Jahren so niedrig lagen wie schon lange nicht, haben viele Deutsche Verbraucher Kredite mit den Kreditbanken der Fahrzeughersteller angeschlossen. Wer sich aber ein Fahrzeug mit Dieselmotor in Deutschland finanzieren ließ, steht nun großen Wertverlusten für gebrauchte Dieselfahrzeuge gegenüber. Nach dem Abgas Skandal der Volkswagen AG und BMW sind auch Dieselfahrzeuge der Daimler Benz AG nicht vor Wertverlust gefeit, von denen auch die Süddeutsche Zeitung und der SPIEGEL berichteten.
Verbraucher können die Rückabwicklung ihres Autokredits durch einen Widerruf erreichen, was besonders für Fahrer von Dieselfahrzeugen interessant ist. Die Chancen stehen jetzt gut, durch einen solchen Widerruf aus einem Kreditvertrag auszusteigen. Dies ist möglich, da es in Klauseln von Verträgen der Mercedes Benz Bank und anderen Finanzierungsbanken zu Fehlern kam. Eine Pflichtangabe fehlte. Diese Pflichtangabe wurde vom Gesetzgeber als Voraussetzung eingebracht, damit ein Kredit- oder Leasingantrag Gültigkeit hat. Aufgrund des Fehlens ist die sonst üblich Widerrufsfrist von 14 Tagen hinfällig und der Kreditnehmer kann Verträge auch lange Zeit danach, sprich immer, widerrufen.
Interesssengeinschaften für das Kreditrecht haben herausgefunden, dass bei Mercedes-Benz-Finanzierungen eben diese Pflichtangabe fehlt. Diese weist das Kreditunternehmen an, den Kreditnehmer umfänglich nach Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB von seinem Recht zu unterrichten, dass er das Darlehen früher zurückzahlen kann. Als Konsequenz sind Darlehen der Mercedes Benz Bank widerrufbar.
Kreditnehmer, die ein Fahrzeug der Daimler Benz AG oder anderen Marken finanziert haben, sollten umgehend ihre Verträge auf das Vorhandensein dieser Klausel prüfen, wenn sie aus dem Vertrag frühzeitig aussteigen wollen. Er kann dann Tilgungen zurückhalten oder das KFZ zurückgeben. Die Restschuld erlischt ebenfalls. Somit trägt die Bank den mitunter hohen Wertverlust des Fahrzeugs komplett.
Durch einen Widerruf wird die komplette Rückabwicklung des Vertrags vorgenommen. Die Mercedes Benz Bank muss das Auto zurück nehmen und bereits gezahlte Darlehensrate erstatten. Unter dem Strich gibt der Besitzer eines KFZ, dass er über die Jahre fuhr, zurück gibt. Und so fast den ganzen Kaufpreis erstattet bekommt. Aufgrund des aktuellen Wertverlustes von Automobilen ist das für den Kunden sehr attraktiv. Verbraucher, die nach dem Juni 2014 bei der Mercedes Benz Bank einen Kredit aufnahmen, stehen noch besser da. Aufgrund einer Gesetzesänderung darf die Bank keinen Nutzungsersatz mehr verlangen. Das heißt, der Kunde erhält in der Regel den vollen Kaufpreis erstattet.
Jeder Kreditnehmer, der nach 2010 einen Autokredit aufnahm, sollte einen Anwalt konsultieren. Die Chancen stehen gut, dass man den Vertrag widerrufen kann, und fast die komplette Einlage erstattet bekommt.