In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass lokale Fahrverbote eine rechtlich zulässige Maßnahme zur Durchsetzung der EU-Luftreinhaltevorschriften sind.
Warum wird über Diesel-Fahrverbote in Deutschland diskutiert?
Die Stickstoffdioxidbelastung (NO2) übersteigt derzeit die EU-Vorschriften in fast 70 deutschen Städten. Dieselabgase sind für den Löwenanteil des Schadstoffs verantwortlich, die unter anderem Atemwegserkrankungen verursachen können. Nach Jahren des Versagens der Politik, um eine übermäßige Verschmutzung einzudämmen, hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) lokale Behörden vor Gericht gebracht, um sie zu Aktionen dagegen zu zwingen. Als Konsequenz ordnete zunächst das Landgericht Stuttgart, die Heimat der Autohersteller von Daimler-Benz und Porsche, sowie die Stadt Düsseldorf an, den Stickstoffdioxid-Ausstoß unter die EU-Grenzwerte zu senken und gegebenenfalls die Benutzung von Diesel-Pkws komplett zu verbieten.
Einige Bundesländer, die sich dieser unpopulären Enteignung von Dieselbesitzern unterwerfen sollten, widersetzten sich und widersprachen den Fahrverboten. Sie überstellten danach die Angelegenheit dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das in dieser Angelegenheit das letzte Wort hat, welches aber untätig blieb. Die Europäische Union hat daraufhin zunehmend Druck auf Deutschland ausgeübt, um gegen die Umweltverschmutzung vorzugehen und damit gedroht, Deutschland zu verklagen. Bei einem Treffen in Brüssel hat die Europäische Kommission Deutschland eine letzte Frist eingeräumt, um konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, wie sie die EU-Luftqualitätsnormen einhalten will. In ihrer Antwort schlug die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen vor, darunter einen vagen Vorschlag, den öffentlichen Verkehr in verschmutzten Städten kostenlos zu machen, was von der Europäischen Union aber abgelehnt wurde.
Hat das Verwaltungsgericht Fahrverbote angeordnet?
Nein, das Gericht bemerkte nur, Fahrverbote können nur eine rechtmäßige Maßnahme zur Verringerung der Luftverschmutzung sein. Dies öffnete die Tür zu Fahrverboten, wie sie von frühen Entscheidungen der örtlichen Gerichte bestätigt wurden. Die Entscheidung über die Einführung von Fahrverboten – einschließlich Angaben zum Zeitplan, betroffener Gebiete und so weiter – liegt jedoch bei lokalen Verwaltungen.
Da das niemanden zufriedenstellte, erließ die Bundesregierung ein Gesetz, indem Kommunen das Recht haben, jederzeit ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verhängen zu können, wenn die Schadstoffbelastung bestimmte Grenzwerte überschreitet. Diese Grenzwerte werden immer öfter überschritten, sodass Fahrer von Dieselfahrzeugen ihr Fahrzeug immer häufiger nicht mehr benutzen dürfen.
Viele Konsumenten entschlossen sich zum Kauf von Dieselfahrzeugen, weil sie sich einen Preisvorteil durch den geringeren Kraftstoffpreis pro Kilometer erhofften. Einige Hersteller gaben in ihrer Werbung an, dass sie beim Schadstoffausstoß zudem unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Aber wie das Beispiel der Volkswagen AG zeigt, konnte das nur durch den Einsatz einer Schummelsoftware erreicht werden, die auf dem Rollenprüfstand zwar die erforderlichen Ergebnisse lieferte, in der Praxis aber darüber lag und gar den Schadstoffausstoß der Mitbewerber übertraf. Der Dieselanteil der Neuwagenzulassungen in Deutschland ist seitdem stark rückläufig und sank von rund 50 Prozent zu Beginn des Diesel-Skandals auf rund 33 Prozent zu Beginn dieses Jahres.
Die Möglichkeit aus der Misere heraus zukommen
Fahrer von Dieselfahrzeugen, egal von welchem Hersteller, müssen beim Verkauf ihrer Fahrzeuge daher mit hohen Wertverlusten rechnen, da kaum jemand noch ein gebrauchtes Dieselfahrzeug erwerben will mit dem Wissen, selbst von Fahrverboten betroffen zu sein. Man steht selbst mit dem Rücken gegen die Wand. Wie kann man aus der aussichtslosen Lage nur heraus kommen? Die gute Nachricht für Kunden, die ihr Dieselfahrzeug aus genannten Gründen loswerden wollen ist, dass wenn sie ihr Fahrzeug über einen Kredit- oder Leasingvertrag finanzierten, sie aus diesen Verträgen aussteigen können, um eine Rückabwicklung zu erzwingen. Das ist dann der Fall, wenn der Kreditgeber sie nicht ordnungsgemäß über die Rücknamebedingungen im Vertrag informierte. Der sogenannte Widerrufsjoker gibt dem Verbraucher eine Trumpfkarte in die Hand, um sein Dieselfahrzeug bei der Bank ohne Wertverluste zurückgeben zu können. Viele Verträge von Hausbanken der Autohersteller weisen Fehler auf, die dem Kunden zuspielen. In ihnen wurde der Kunde nicht ordnungsgemäß über sein Rückgaberecht informiert, wie es das Gesetz erfordert. Die normale gesetzliche Frist der Fahrzeugrückgabe, die sonst 14 Tage beträgt, ist dann nichtig. Der Konsument kann dann sein Fahrzeug auch nach Jahren noch zurückgeben, es gibt keine Rückgabelfrist mehr.
Überprüfung des eigenen Vertrages
Ein Konsument, der von Fahrverboten betroffenen ist, weil er ein Dieselfahrzeug fährt, sollte seinen Vertrag genau danach überprüfen, ob er ordnungsgemäß über die Rücknamebedingungen des Kreditgebers belehrt wurde. Wenn er sich unsicher ist, sollte er einen Anwalt, der mit der Thematik vertraut ist, zurate ziehen, da es um viel Geld geht. Sollte er keine Rechtsschutzversicherung haben, kann er diese kurzfristig abschließen, sodass er von möglichen Kosten eines Rechtsstreits verschont bleibt. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung lohnt sich gegebenenfalls die Beauftragung eines Anwalts, da die zu erwartende Rückzahlung bei der Rückabwicklung des Kredits die Gebühren eines Anwalts um ein Vielfaches übersteigt.