Schnellcheck Widerruf von Kreditverträgen und Leasingverträgen für Autos aller Modelle

Unverbindliche Prüfung von Widerrufsbelehrungen für Autofinanzierungen und Autoleasing.










    2. Darlehensvertrag

    Haben Sie den Darlehensvertrag für Ihr Auto zwischen dem 02.11.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen und vor dem 21.06.2016 widerrufen?
    JaNein

    Sollten Sie den Widerruf Ihrer Autofinanzierung noch nicht ausgesprochen haben, ist der Widerruf trotzdem ggfs. auch jetzt noch möglich, wenn eine der folgenden Konstellationen zutrifft:


    Haben Sie eine Widerrufsbelehrung erhalten?
    JaNein
    Haben Sie den Darlehensvertrag ab dem 11.06.2010 bis zum 20.03.2016 abgeschlossen haben?
    JaNein
    Haben Sie den Darlehensvertrag ab dem 21.03.2016 abgeschlossen haben?
    JaNein

    Rechtsschutzversicherung


    Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung?
    JaNein
    Bestand die Rechtsschutzversicherung bereits bei Abschluss der Autofinanzierung?
    JaNein
    Besteht die Rechtsschutzversicherung heute noch bzw. ist nicht länger als 3 Jahre beendet?
    JaNein

    Widerruf


    Sind Sie zum Thema Widerruf schon gegen den Finanzierungspartner oder den Autoverkäufer aktiv geworden?

    weitere Unterlagen


    Wenn vorhanden laden Sie bitte Ihren Autokaufvertrag, Ihren Autoleasingvertrag und sonstige wichtige Unterlagen mit diesem Formular hoch.





    Viele Autokredite in Deutschland können sofort widerrufen werden. Dies geht auch noch Jahre nachdem diese geschlossen wurden.

    Das lohnt sich auf jeden Fall!

    Siehe Musterrechnung für Widerrufsjoker.

    Wir prüfen Ihre bestehende Autofinanzierung unverbindlich ob dieser ebenfalls rechtliche Mängel aufweist und widerrufen werden kann.

    Mit unserer Einschätzung teilen wir Ihnen umgehend mit:

    • ob Sie wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung Ihre Autofinanzierung oder Ihr Autoleasing widerrufen können
    • wieviel Sie sparen können
    • was unsere weitere Tätigkeit für Sie kostet
    • bis wann Sie mit Erfolg rechnen können

    Sie entscheiden nach dieser Mitteilung ob Sie unser spezialisiertes Anwaltsteam mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen wollen.