Der VW-Abgasskandal hat nicht nur in Deutschland und den USA hohe Wogen geschlagen. Auch in anderen Ländern, wie der Schweiz, sind viele Fahrzeuge der Volkswagen AG zugelassen, die mit der Schummelsoftware ausgestattet sind, welche VW Strafen von mehreren Milliarden US Dollar auferlegte. Amag, der Hauptimporteur in der Schweiz, untersucht derzeit, wie viele Fahrzeuge genau betroffen sind. Sie will Stellung dazu nehmen, sobald die genauen Zahlen bekannt sind. Bekannt wurde derzeit nur, dass rund 37 Prozent der in der Schweiz zugelassenen Autos von Dieseltreibstoffen angetrieben werden. Alles andere ist derzeit reine Spekulation, wenn man auch sicher annehmen kann, dass in der Schweiz viele Autos des VW-Konzerns unterwegs sind, die die Abgasschummel-Software installiert haben.
Ist die Schummel-Software in meinem PKW installiert?
Auch Modelle der Tochtermarken Skoda, Audi, Porsche und Seat der VW AG sind von Manipulationen betroffen. In der Hauptsache sind Fahrzeuge mit dem Motortyp EA 189 betroffen, die in Diesel-Motoren bei bei Fahrzeugen mit 1.6 beziehungsweise 2.0 Litern Hubraum eingesetzt werden. Ein Blick auf den Motorblock reicht allerdings nicht aus, um herauszufinden, ob man selbst betroffen ist, da dieser Typ in unzähligen Variationen existiert. Es ist nur eine VW-interne Bezeichnung eines Grundmotors. Auch in den Modellen von Audi der Typen A1, A4 und A6 wurde die gefälschte Software eingebaut. Weiter sind die Modelle Super, Octavia, Fabia und Roomster mit der Schummelsoftware ausgestattet.
Kann man sein betroffenes Diesel-Auto loswerden?
VW muss der Behebung von Mängeln nachkommen, wenn sich herausstellt, dass das Diesel-Auto mit der Schummel-Software ausgestattet ist. Volkswagen wird nach Aussagen eines Pressesprechers alle notwendigen Maßnahmen und Kosten tragen, um die volle Verantwortung für alle gemachten Fehler zu übernehmen. Wie diese Maßnahmen genau aussehen, war für eine lange Zeit unklar. Rückrufaktionen sind denkbar, von der ganze Modellreihen betroffen sind. Auch kann über Service-Kontrollen die manipulierte Software in sogenannten Service- und Feldaktionen geändert werden. Die Dieselfahrzeuge der Volkswagen AG haben dann einen höheren Abgaswert und werden entsprechend höher besteuert.
Allgemeine Diesel Fahrverbote
Auch wenn die VW AG ihren Pflichten nachkommen muss und von betroffenen Kunden das Fahrzeug zurücknehmen muss oder eine andere Regelung treffen, um dem Gesetz nachzukommen, droht Fahrern von Dieselfahrzeugen neuerdings grundsätzlich ein Fahrverbot. Der Grund dafür ist, dass die Bundesregierung den Städten und Kommunen erlauben muss, jederzeit Fahrverbote zu verhängen, wenn die Belastung von Rußpartikeln der Luftqualität bestimmte Grenzwerte übersteigt. So sind nicht nur Fahrer von Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns Fahrverboten ausgesetzt. Jeder, der ein Dieselfahrzeug fährt, kann jederzeit damit rechnen, es nicht mehr benutzen zu dürfen.
Das finanzierte Autos zurückgeben
Beim Widerruf von Immobilien-Krediten und der Lebensversicherung konnten in der Vergangenheit viele Versicherte Geld sparen, weil es zu Fehlern in den Verträgen kam. Seit einigen Jahren steht dieses Recht auch Autofahrern zu, wenn sie ihr Fahrzeug über einen Kredit oder Leasing finanziert haben. Dies gilt allerdings nur für private Autokäufer. Selbstständige sind leider außen vorgelassen.
Der sogenannte Widerrufsjoker basiert darauf, dass der private Verbraucher sein Fahrzeug finanziert oder geleast hat und es zu Fehlern in den Verträgen mit den Banken kam. Normalerweise hat der Finanznehmer ein 14 tägiges Widerrufsrecht auf seinen Vertrag, welches sowohl für das Kfz-Leasing als auch für Autokredite gilt. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Kreditnehmer über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß informiert wurde. Bekommt der Kunde diese Belehrung erst gar nicht oder wenn sie Fehler enthält, entsteht ihm dagegen ein „ewiges Widerrufsrecht“ und die Frist von 14 Tagen kommt nicht zum Laufen. Bei einem Autokredit und dem Leasing verjährt das Widerrufsrecht nie. Es wurde bekannt, dass nicht wenige Autofinanzierer und Leasing-Gesellschaften Fehler in ihrer Autofinanzierung machten, was ihnen zum Verhängnis wurde.
Um ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“ handelt es sich, wenn ein Kunde einen Kaufvertrag zusammen mit einem Kreditvertrag beim selben Händler abschloss. Bei diesem verbundenen Geschäft muss die Bank den Kunden auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Fehlen diese bei einer Autofinanzierung, kann der Kreditnehmer den Vertrag für sein Auto fristlos widerrufen. Bei Autokrediten auch diesen Widerrufsjoker zu nutzen, wird ebenfalls von der Stiftung Warentest empfohlen, wenn der Kunde einen PKW aufgrund drohender Fahrverbote oder anderen Gründen zurückgeben will, besonders wenn er vom VW-Abgasskandal betroffen ist. Gründe können sein, dass der Kunde sich hohe Leasing-Nachzahlung nicht leisten kann und so von der Finanzierung loskommen will. Beide Verträge des Kaufvertrages beziehungsweise des Leasing-Vertrages werden bei einem erfolgreichen Widerruf rückabgewickelt. Im Endeffekt erhält der Kreditnehmer alle Raten und die Anzahlungen zurückerstattet, abzüglich eines kleinem Nutzungswertersatzes und der Zinsen, die seit der Vertragslaufzeit bestehen.
Weitere Vorteile bringen Verträge, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden. Ein möglicher Wertersatz für die bereits gefahrenen Kilometer ist zudem nichtig, wenn der Verbraucher bis zu diesem Datum nach § 357 Abs. 7 der BGB nicht über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurde.