Wer sein Kraftfahrzeug über einen privaten Leasingvertrag oder eine Bank finanzierte, egal ob es sich um eine unabhängige Hausbank oder die Bank eines Fahrzeugherstellers handelt, sollte aufpassen. Sollte diese Bank den Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt und über alle benötigten Pflichtangaben aufgeklärt haben, kann der Kunde auch nach Jahren sein Geld zurückerhalten. Am 5. Dezember 2017 stellte das Landgericht Berlin in dem Urteil (4 O 150/16) fest, dass beispielsweise die VW-Bank viele ihrer Kunden im Sommer des Jahres 2014 nicht ordnungsgemäß über Pflichtangaben informierte, die für den Fahrzeugkäufer notwendig sind. Darlehensverträge mit seiner Bank kann der Fahrzeugkäufer daher auch heute noch widerrufen, um den vollen Finanzierungsbetrag zurückzuerhalten. In den Widerrufsinformationen der Banken sind Fehler in den Pflichtangaben keine Seltenheit. Die Frage ist allerdings, ob der Käufer in seinem Fall auf den Widerrufs-Joker setzen kann und was er dabei zu beachten hat.
Was ist der Widerrufsjoker, wie ist er zu verstehen?
Ein Kunde, der vor Jahren einen Darlehensvertrag mit einer Bank, sei es eine Hausbank oder die Bank eines Autoherstellers, abgeschlossen hat, kann aufgrund des Widerrufsjokers bei Autofinanzierungen diesen Vertrag jederzeit widerrufen, wenn der Aufklärungspflicht in diesem Vertrag nicht ordnungsgemäß nachgekommen wurde. Das entsprechende Gesetz der Bundesregierung schützt sowohl Existenzgründer als auch private Verbraucher, die sich ihrer Rechte nicht ausreichend bewusst sind. Viele Kreditnehmer können somit ihren Vertrag aufgrund dieses Widerrufsrechts auch eine lange Zeit nach dem Vertragsschluss widerrufen, auch wenn das normale Widerrufsrecht vom Gesetz her auf 14 Tage begrenzt ist. Wenn der Vertragsnehmer allerdings nicht über notwendigen Pflichtangaben ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, hat er oft jederzeit die Möglichkeit, seinen Kreditvertrag zu widerrufen.
Relevanz bei einem Autokredit
Viele Autokäufer nehmen Kredite über ein Darlehen auf und sind so auf eine Finanzierung einer Bank angewiesen. Banken, die diese Kredite vergeben, unterliefen häufig erhebliche Aufklärungsfehler. Weil das Gesetz unerfahrene Geschäftsteilnehmer vor Problemen schützen will, fordert es Banken auf, seine Kunden über bestimmte Pflichtangaben ordnungsgemäß zu unterrichten. So zum einen über das Widerrufsrecht des Fahrzeuges des Käufers und weiterführenden Informationen, die im Vertrag verankert sind. Der Kunde sollte wissen, auf welche rechtlichen Möglichkeiten er Zugriff hat und was möglicherweise auf ihn zukommt. Der Widerrufsjoker spielt daher eine große Rolle bei finanzierten Autokäufen, da die Hersteller häufig Fehler in ihren Verträgen machen. Auch für Verbraucher, die ein Dieselfahrzeug für den privaten Gebrauch erwarben und den Kauf über die Bank eines Autoherstellers oder einer Privatbank finanzierten und es nun loswerden wollen, weil sie vielleicht den Fahrverboten von Dieselfahrzeugen unterliegen, werden sich für den Widerrufs-Joker interessieren. Aber auch für Existenzgründer kann Widerrufsjoker nützlich sein. Ein Darlehensvertrag kann in erster Linie widerrufen werden, wenn er nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Für Kreditnehmer, die nach diesem Datum einen Darlehensvertrag mit einer Bank abschlossen, lohnt sich ein Blick in den Vertrag, ob ordnungsgemäße Widerrufsinformationen und obligatorische Pflichtangaben in diesem erhalten sind.
Wirklich interessant sind Verträge, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden. Für diese Verträge fällt nach der Auffassung verschiedener Anwälte nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer an, sodass der Kunde seit diesem Datum praktisch kostenfrei gefahren ist. Bereits geleisteten Raten werden von der Bank bei einem Widerruf freigegeben. Die Bank erhält nur die Zinsen, die für den vereinbarten Zeitraum angesetzt wurden.
Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung und fehlende Pflichtangaben
Letztendlich sind folgende Fragen zu beantworten. Wurde der Kunde über alle wichtigen Pflichtangaben aufgeklärt? Hat er eine Widerrufsbelehrung erhalten, die den Anforderungen des Gesetzes über Darlehensverträge des Autokaufs entsprechen? Wenn nicht, bedeutet das, dass das Widerrufsrecht des Autokäufers zeitlich unbeschränkt weiter läuft, um die Rechte des Verbrauchers zu schützen, der eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung von seiner Hausbank oder der Bank seines Autohauses erhalten hat. Er kann dann selbst nach vielen Jahren noch seinen Darlehensvertrag wirksam widerrufen. Da viele dieser Verträge den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Kunden von Leasingverträgen von Kraftfahrzeugen vom Widerrufsjoker Gebrauch machen können.
Der Autokauf und mögliche Auswirkungen
Wer als Kunde einen Darlehensvertrag widerrufen will, ist trotzdem rechtlich an den Kaufvertrag seines Kraftfahrzeugs gebunden. Wer seinen Kaufvertrag wirksam widerrufen hat, muss sein Auto folglich an die Bank zurückgeben. Das sollte den Kunden aber nicht abschrecken, da er im besten Fall sein gesamtes Geld zurückbekommt, abzüglich der gezahlten Zinsen.
Das Urteil des Landgerichts Berlins
Das Urteil des Landgerichts Berlins hilft Autokäufern insofern, dass es feststellte, dass viele Banken bei der Vergabe von Autokrediten ihre Kunden inkorrekt über die Pflichtangaben aufklärten, die in einem Vertrag erforderlich sind. Es gab Autokäufern die Möglichkeit, auch nach Jahren bestehende Darlehensverträge wirksam zu widerrufen. Gerichte sind der Auffassung, dass eine 14-tägige Widerrufsfrist in Verträgen nicht von Belang ist, wenn ein Kreditnehmer nicht alle erforderlichen Pflichtangaben in seinem Vertrag vorfindet. Autokäufer erhalten aufgrund dieses Urteils Gewissheit, dass ihnen auch nach Jahren bestimmte Rechte zustehen, wenn sie von ihrer Bank nicht ordnungsgemäß aufklärt wurden, um von ihren Verträgen ohne finanzielle Einbussen zurücktreten zu können.