So läuft der Widerruf eines Autokredites im Detail ab

Die drohenden Fahrverbote für Fahrer von Diesel-Fahrzeugen sind keine leere Bedrohung mehr. Mehrere Städte in Deutschland haben diese in diesem Jahr schon zur Realität werden lassen. In der Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Fahrverbote aufgrund zunehmend schlechterer Luftqualität in den Städten eher noch zunimmt. Diesel-Fahrer haben scheinbar zunächst keinen Ausweg aus dem Dilemma. Weil niemand noch ein gebrauchtes Diesel-Fahrzeug zu üblichen Marktpreisen kaufen will, bleibt er auf diesem sitzen, oder muss sich auf Wertverluste von 50 % und mehr einstellen, wenn er sein Fahrzeug veräußern will.

Der Volkswagen Abgas-Skandal

Fahrer von Fahrzeugen der VW AG trifft es nach dem Abgas-Skandal aus dem Jahr 2017 besonders hart. Bereits ab diesem Zeitpunkt ist der Wert von Diesel-Fahrzeugen quer durch alle Modellreihen von VW, aber auch Audi, Seat und besonders Porsche, drastisch eingebrochen, sodass viele Betroffene sich wünschen, ihr Fahrzeug loszuwerden, um eine andere Marke oder zumindest stattdessen einen Benziner zu erwerben. Aber wenn die Aussicht besteht, nur noch die Hälfte oder weniger beim Verkauf zu bekommen, verzichten die meisten darauf. Neuerdings stehen auch für diese die angekündigten Fahrverbote im Raum, was ihre Lage hoffnungslos erscheinen lässt. Weil man sein Fahrzeug nicht mehr benutzen darf, kommen möglicherweise noch Kosten für Fahrkarten des öffentlichen Personenverkehrs obendrauf.

Ein möglicher Ausweg

Diesel-Fahrer, aber auch Fahrzeug-Eigentümer, die einen Benziner fahren und ihr Kraftfahrzeug über einen Leasing- oder Kreditvertrag finanzierten, bekommen mit dem sogenannten Widerrufsjoker eine besonders lukrative Möglichkeit an die Hand, aus dem Kreditvertrag auszusteigen und das Auto zurückzugeben. Das ist möglich, weil viele Finanzinstitutionen beim Finanzieren von Kraftfahrzeugen Fehler in den Verträgen machten, weil die Widerrufsbelehrungen in ihnen unzulänglich sind oder bestimmte Pflichtangaben ganz fehlen. Damit besteht das sonst auf 14 Tage beschränkte Widerrufsrecht eines Fahrzeughalters unbegrenzt weiter. Wenn der Kunde einen Widerruf seines Finanzierungsvertrages gegenüber der Bank erklärt, wird der Kaufvertrag des Autos rückabwickelt. Es gelten also die Bedingungen des sonst gesetzlichen 14 Tage Widerrufsrechts ewig weiter.

Welche Leasing- und Autokreditverträge sind betroffen?

Fast alle Verträge namhafter Auto-Banken, wie die der BMW-Bank, VW- und Audi-Bank und die Banken von Fiat, Opel und Mercedes-Benz, haben Fehler in der Belehrung des Kunden zur Fahrzeugrückgabe, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden. Aus finanzieller Sicht ist ein Widerruf besonders lukrativ, wenn der Vertrag nach dem 13.06.2014 unterzeichnet wurde, so es sich um ein Finanzierungs-Leasing Angebot handelt, in dem fehlerhafte Widerrufsbelehrungen gefunden werden.

Wie läuft ein Widerruf genau ab?

Neben dem Autokredit selbst wird auch der Kauf des Fahrzeugs rückabgewickelt. Der Kunde erhält fast alle aufgewendeten Kosten zurück, nachdem er sein Fahrzeug an den Hersteller abgegeben hat. Rechtsfolgen:

  • Der Kreditnehmer erhält von der kreditgebenden Bank sämtliche gezahlte Kosten zurück.
  • Der Fahrzeughalter gibt sein Kraftfahrzeug an den Hersteller zurück.
  • Die Restschuld des Kredites ist nichtig.

Es bleibt noch der Punkt der Nutzungsentschädigung, die der Kunde für bereits gefahrenen Kilometer zahlen muss. Wer seinen Vertrag vor dem 13.06.2014 abschloss, muss für die gefahrenen Kilometer finanziell aufkommen. Hat er den Vertrag nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen, ist er davon befreit.

Auch für Benziner?

Es ist nicht wichtig, mit welchem Treibstoff man sein Fahrzeug betreibt. Es sind also nicht nur Diesel-Fahrer, die in den Genuss des Widerrufsjokers kommen können. Einzig interessant ist der Vertrag der Finanzierung oder des Leasings. Auch wer sich von seinem Benziner, gleich welcher Marke, trennen will, sollte seinen Finanzierungsvertrag genauestens durchlesen, ob Fehler in der Belehrung zu den Bedingungen der Fahrzeugrückgabe gemacht wurden. Allerdings sind nicht alle Marken, und nicht in gleicher Weise, betroffen. Gut stehen die Chancen bei Volkswagen und seinen Tochtergesellschaften Audi, Porsche, Seat und anderen. Weiter ist bekannt, dass auch die Hausbanken von Daimler-Benz, Opel und Fiat diese Belehrungsfehler in ihren Leasing- und Finanzierungsverträgen haben.

Sollten der Kunde, der sein Fahrzeug zurückgeben möchten, einen Vertrag besitzen, in dem er nicht ordnungsgemäß über die nötigen seine Rechte unterrichtet wurde, kann er einen Widerruf bei der finanzierenden Bank in Auftrag geben. Die Bank wird das in der Regel erst einmal ablehnen. Sie wird vermutlich versuchen, ein Geschäft mit dem Kunden zu machen. So zum Beispiel anbieten, die Raten zu vermindern, was für den Kunden aber finanziell nicht so interessant wie eine komplette Rückabwicklung ist. Aber der Kunde muss keine Angst haben, denn auch die Bank steht nicht außerhalb des Rechts und muss für ihre Fehler gerade stehen. Wenn der Kunde eine Rechtsschutzversicherung hat, kann er der Bank direkt damit drohen, einen Anwalt einzuschalten. Und das auch zu machen, wenn die Bank dann immer noch nicht einlenkt. Für alle anderen lohnt sich entweder der vorübergehende Abschluss einer Rechtsschutzversicherung oder die Gebühren eines Anwalts zu zahlen, wenn man sich vor Augen hält, dass man viel Geld von der Bank nach dem Ausstieg des Vertrages erhält.